Stellenausschreibung
Die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Grabpflege
Mehr Infos hier
Der Tod eines geliebten Menschen gehört zu den schmerzlichsten Erfahrungen überhaupt. Sein Verlust löst tiefe seelische Erschütterungen in uns aus. Unser gesamtes Leben und Erleben wird völlig verändert. Plötzlich ist nichts mehr so wie es war.
In dieser schwierigen Zeit sind wir Tag und Nacht – auch an Sonn- und Feiertagen – für Sie da. Ein Anruf genügt und wir helfen Ihnen bei der Abwicklung aller Angelegenheiten rund um den Todesfall. In einem Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Geschäftsräumen nehmen wir Ihre Wünsche für die Beerdigung oder Feuerbestattung entgegen und besprechen das weitere Vorgehen.
Dieses Gespräch findet ohne Zeitdruck und in persönlicher Atmosphäre statt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Angehörigen auf der schweren Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung zu entlasten. Mit der gebotenen Sensibilität kümmern wir uns um Formales und Organisatorisches, wo immer es nötig ist. Damit für die Hinterbliebenen Trauer und Erinnerung ganz im Vordergrund stehen.
Auch nach der Beisetzung Ihres Angehörigen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Bereich ‚Bestattung‘ jederzeit zur Verfügung.
Bestattung
Am Südfriedhof Westtor
Friedhofsweg 2
04299 Leipzig
Tel.: +49 (341) 8610770
E-Mail: m.jahn@sbwleipzig.de
Bestattung
Am Südfriedhof Westtor
Friedhofsweg 2
04299 Leipzig
Tel.: +49 (341) 8610708
E-Mail: n.richter@sbwleipzig.de
Bestattung
Filiale Leipzig-Zentrum
Härtelstraße 3
04107 Leipzig
Tel.: +49 (341) 9610398
Fax: +49 (341) 9612610
E-Mail: d.sattler@sbwleipzig.de
Bestattung
Filiale Grünau
Ratzelbogen 1-3
04207 Leipzig
Tel.: +49 (341) 4227344
Fax: +49 (341) 4227345
E-Mail: a.vogel@sbwleipzig.de
Bestattung
Filiale Gohlis
Viertelsweg 47
04157 Leipzig
Tel.: +49 (341) 90290377
Fax: +49 (341) 90290382
E-Mail: f.engelmann@sbwleipzig.de
Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, benachrichtigen Sie bitte umgehend einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung können wir tätig werden.
Tritt der Sterbefall in einem Heim, im Krankenhaus oder im Hospiz ein, so leitet das verantwortliche Personal diesen Schritt ein und benachrichtigt uns daraufhin. Wenn es gewünscht wird, ist es möglich, bis zu 24 Stunden im Trauerhaus Abschied zu nehmen, bevor eine Abholung des oder der Verstorbenen erfolgt. Um den weiteren Verlauf der Bestattung zu besprechen, können Sie sich gerne in einer unserer Filialen beraten lassen. Es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin auszumachen, damit unsere BeraterInnen Zeit für Sie haben.
Für den ersten Termin in einer unserer Filialen halten Sie bitte die benötigten Unterlagen bereit.
Unsere BeraterInnen teilen Ihnen gerne mit, was in Ihrem persönlichen Fall mitzubringen ist.
Im Trauerhaus:
In den Filialen oder für den Hausbesuch
In der Nacht ist für Sie über die Rufnummer 116 117 der kassenärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Bitte kontaktieren Sie nicht den Rettungsnotdienst.
In Krankenhäusern sind stets zuständige Ärzte anwesend und erreichbar, diese werden durch das Personal vor Ort verständigt.
Dafür werden wir eine Lösung finden. Sollten Personenurkunden nicht auffindbar sein, werden diese, über uns, von dem zuständigen Standesamt neu ausgestellt. Falls ein Versicherungsschein oder der Grabschein nicht auffindbar ist, kann dies ebenfalls durch uns mit den zuständigen Stellen und Ämtern geregelt werden.
Unsere KollegInnen werden die Daten von der verstorbenen Person (Geburts- und Sterbetag) abfragen, ebenso Ihre Daten und den Ort, wo der Sterbefall eingetreten ist.
Diese Daten sind für die Abholung des Verstorbenen notwendig, alle weiteren Informationen werden im persönlichen Gespräch erfragt.
Wir orientieren uns hier am Sächsischem Bestattungsgesetz, welches der gesetzlichen Erbfolge ähnelt. Je nach dem, was für den einzelnen Sterbefall zutrifft, sind vorrangig Ehepartner, die Kinder und die Eltern zu behandeln.
Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt. Bei einer Erdbestattung kann die Beerdigung innerhalb von einer Woche stattfinden. Die Urnenbeisetzung kann ab 4 Wochen, nach dem Erstgespräch stattfinden. Diese Angaben sind aber nicht zwingend, da besondere Umstände und Wünsche die Zeiträume verändern können.
Für diesen Fall stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite. Einerseits ist es bei uns jederzeit möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Andererseits unterstützen wir Sie bei dem Kontakt mit den zuständigen Behörden für die Beantragung einer Kostenübernahme. Dies braucht Ihnen nicht unangenehm zu sein. Bitte sprechen Sie uns gleich im Erstgespräch darauf an.
„Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht.“ (Konfuzius) Vorsorgen für Bestattung und Grabpflege Wie und wann unser Weg endet, können wir nicht bestimmen […]
Zum kompletten BeitragBestattung und Umweltschutz – wie passt das zusammen? Auch in der Bestattungsbranche spielt der umweltschonende Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Ressourcen eine immer größere Rolle. Selbstverständlich achtet auch […]
Zum kompletten BeitragWenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, benachrichtigen Sie bitte umgehend einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung können wir tätig werden. […]
Zum kompletten BeitragDer Tod eines nahestehenden Familienangehörigen ist für uns Menschen eine psychische Ausnahmesituation. Das erschwert das Treffen von rationalen Entscheidungen. In der Planung und Durchführung der Bestattung müssen jedoch viele Gesichtspunkte […]
Zum kompletten BeitragSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen