+49 (341) 8610770 (24h)

24h erreichbar: +49 (341) 8610770

Rund um die Uhr für Sie erreichbar: +49 (341) 8610770

24h Erreichbarkeit unter: +49 (341) 8610770

Das Markenzeichen der Bestatter

placeholder image

Der Tod eines nahestehenden Familienangehörigen ist für uns Menschen eine psychische Ausnahmesituation. Das erschwert das Treffen von rationalen Entscheidungen. In der Planung und Durchführung der Bestattung müssen jedoch viele Gesichtspunkte beachtet und entsprechend Entscheidungen getroffen werden. Wenn der Verstorbene über keine Bestattungsvorsorge verfügte oder sich vor dem Tod nicht bezüglich seiner Wünsche, was nach seinem Ableben geschehen soll äußern konnte oder wollte, obliegen diese Entscheidungen dem nächsten Hinterbliebenen. Wenn es um solche persönlichen Angelegenheiten geht, muss er sich oft auf die Erfahrung und die gute Beratung durch den Bestatter verlassen können. Hier hilft bei der Wahl des Bestattungsunternehmens das vom Bundesverband Deutscher Bestatter verliehene „Markenzeichen der Bestatter“.

Markenzeichen der Bestatter - Vom Handwerk geprüft
Markenzeichen der Bestatter – Vom Handwerk geprüft

Um sicher zu gehen, dass der Bestatter vertrauenswürdig ist, kann sich der trauernde Angehörige auf dieses Markenzeichen und die damit verbundenen Garantien verlassen. Das Markenzeichen wird nur an Bestattungsunternehmen vergeben, die hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Das betrifft u. a. die kompetente Betreuung von Hinterbliebenen, 24-Stunden-Erreichbarkeit und eine klare und nachvollziehbare Preisgestaltung. Aber auch professionelles Personal sowie der Einsatz moderner technischer Geräte und Fahrzeuge gehört dazu. Grundlage des Markenzeichens ist die europaweite einheitliche Norm DIN EN 15017, nach der diese Bestatter arbeiten. Die Einhaltung der Norm wird wiederum von der ZDH Zert GmbH regelmäßig kontrolliert.

Die Tätigkeit des Bestatters gehört zu den Handwerksberufen. Genau wie bei Handwerkern aus anderen Bereichen, wie beispielsweise dem Handwerk der Fahrzeug- und Maschinentechnik (z.B. KfZ-Mechatroniker), dem Bereich des Bauhandwerks (z.B. Dachdecker oder Maurer) oder dem Bereich der Holztechnik (z.B. Tischler oder Zimmerer) zeichnet beim Beruf des Bestatters der Name Bestattungsfachkraft den Berufsabschluss und somit die fachliche Kompetenz seiner Arbeit aus. Das Tragen des Markenzeichens wiederum ist nur Bestattungsunternehmen vorbehalten, die entsprechend qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen.

Selbstverständlich trägt das Städtische Bestattungswesen Leipzig das Markenzeichen der Bestatter, erfüllt die damit verbundenen Kriterien und die entsprechende Zertifizierung liegt vor. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des „Bundesverbandes Deutscher Bestatter“ und auf unserer Unterseite zur Zertifizierung.