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Erste Schritte im Trauerfall

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Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, benachrichtigen Sie bitte umgehend einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Erst mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung können wir tätig werden.

Tritt der Sterbefall in einem Heim, im Krankenhaus oder im Hospiz ein, so leitet das verantwortliche Personal diesen Schritt ein und benachrichtigt uns daraufhin. Wenn es gewünscht wird, ist es möglich, bis zu 24 Stunden im Trauerhaus Abschied zu nehmen, bevor eine Abholung des oder der Verstorbenen erfolgt. Um den weiteren Verlauf der Bestattung zu besprechen, können Sie sich gerne in einer unserer Filialen beraten lassen. Es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin auszumachen, damit unsere BeraterInnen Zeit für Sie haben.

Für den ersten Termin in einer unserer Filialen halten Sie bitte die benötigten Unterlagen bereit.
Unsere BeraterInnen teilen Ihnen gerne mit, was in Ihrem persönlichen Fall mitzubringen ist.

Benötigte Unterlagen im Sterbefall

Im Trauerhaus

  •  Todesbescheinigung des Arztes

In den Filialen oder für den Hausbesuch

  •  Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  •  Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunde
  •  ggf. Heiratsurkunde
  •  ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  •  Chipkarte der Krankenkasse
  •  Rentennummern bzw. Rentenbescheide
  •  Grabschein (bei vorhandenen Grabstellen)
  •  Versicherungspolicen, die abgemeldet werden müssen (Lebens- oder Sterbegeldversicherungen o. ä.)
  •  Bestattungsvorsorgeunterlagen, falls vorhanden
  •  Kunden-, Mitglieds-, Teilnehmernummern für zu tätigende Ab- und Ummeldungen, wie z. B. Strom, Wasser, GEZ, Telefon, Zeitungsabo etc.

Hier finden Sie eine Übersicht der benötigten Unterlagen als PDF-Datei zum Download